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Das
neue Regierungsprogramm: |
| Justiz
Eine moderne Justiz versteht sich als Dienst am Bürger.
Im strafrechtlichen
Vorverfahren sollen die Opfer mehr Rechte erhalten. Österreich
ist eines der
sichersten Länder der Welt und soll dies auch bleiben.
Basis unseres Rechtsstaates
ist die Unabhängigkeit der Richter, die es zu sichern,
und wenn notwendig, zu
verteidigen gilt. Eine Justiz als Dienst am Bürger ist
- gerade im Hinblick auf die
Herausforderung durch die EU-Osterweiterung - bemüht,
den Wirtschaftsstandort zu
sichern. Sie tritt auch für die Rechte der Konsumenten,
insbesondere der Senioren
und der Jugend, ein.
- Strafrecht/Strafprozessrecht
- Europäische Union:
Wahrung
des Einstimmigkeitsprinzips für verbindliche Rechtsakte
in der „Dritten Säule“
Weiterentwicklung
von EUROJUST anstelle einer „Europäischen Staatsanwaltschaft“
Strafbarkeit
juristischer Personen
- Materielles Strafrecht:
Kombination
von Strafen und Auflagen, wie sie im Rahmen der Diversion
angeordnet werden können
Ausweitung
der bedingten Entlassung unter gleichzeitiger Setzung von
Auflagen und Bedingungen
Strafbarkeit
von Sozialbetrug, insbesondere organisierter Schwarzarbeit
Reform
des Sexualstrafrechtes, insbesondere Verschärfung der
Strafbestimmungen gegen Kinderpornographie und Schaffung
eines Straftatbestandes der sexuellen Belästigung
- Fortführung
der StPO-Reform:
Gerichtliche
Zuständigkeit für Rechtsmittel – auch im
Ermittlungsverfahren gegen Maßnahmen der Kriminalpolizei
Verstärkte
Kontrolle staatsanwaltschaftlicher Einstellungen
- Verbesserung des
Opferschutzes und der Opferhilfe:
Verfahrenshilfe
für vermögenslose Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten
Verbesserung
der Begleitprogramme für Verbrechensopfer
Koordinierung
der Opferhilfe, Vermeidung von Mehrfachförderungen
Qualitätsstandards
für Opfervereine als Förderungsvoraussetzung
- Jugendgerichtsbarkeit:
Bundesweite
Vereinheitlichung der Jugendgerichtsbarkeit
Verbesserung
der Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten im Jugendstrafvollzug
- Strafvollzug:
Prüfung
besonderer Vollzugsmaßnahmen für gefährliche
Täter, insbesondere für behandlungsbedürftige
Sexualstraftäter
Forschungsprojekte
zur Einschätzung der „Gefährlichkeit“
- Drogen:
Keine
Drogenfreigabe, auch nicht weicher Drogen
Aufrechterhaltung
des Prinzips „Therapie statt Strafe“ bei Tätern,
die keine Dealer sind
- Maßnahmen
zur Verfahrensbeschleunigung:
Fristsetzungsanträge
durch Gerichtsvisitatoren
Ausbau
des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere im Grundbuch-
und Firmenbuchbereich
Weitere
Verstärkung des IT-Einsatzes
Studie
über die Zeitgemäßheit von Formalerfordernissen
in allen Rechtsbereichen (Anwaltsvergleich, Beglaubigungen,
Amtssignaturen u.a.m.)
- Gerichtsorganisation:
Studie
zur Neuordnung der Gerichtsorganisation mit dem Ziel einer
Verminderung der Organisationsebenen
Maßnahmen
zur Anpassung des gestiegenen Haftraumbedarfes
- Gesamtreform des
Außerstreitgesetzes
- Mediation:
Schaffung
eines Berufsrechtes für „Gerichts-Mediatoren“
Qualitätsstandards
für die Ausbildung
- Verbesserungen
im Sachwalter- und Unterbringungsrecht:
Schaffung einer rechtsstaatlich geregelten Möglichkeit
zur medizinischen Behandlung von
psychisch kranken Menschen und behandlungsbedürftigen
Behinderten, die nicht
einsichtig sind.
- Heimaufenthaltsgesetz:
Sicherung der Patientenrechte in Alten- und Behindertenheimen
durch Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen,
die zum Schutz des Heimbewohners unter ärztlicher Anordnung
getroffen werden
- Bundesgesetzliche
Mindeststandards für Heimverträge:
Der Konsumentenschutz für Heimbewohner ist zu verbessern
durch
Mindestanforderungen an Heimverträge bezüglich
Preisbildung,
Informationspflichten, Leistungsbeschreibung, Kündigungsvorschriften,
etc.
- Vorsorgevollmachten:
Einführung von Vorsorgevollmachten und schriftlichen
Vorgaben für Sachwalterbestellungen bei eigener Verhinderung.
- Nachbarrecht:
Verankerung
der geltenden Rechtsprechung des OGH „Verpflichtung
zur gegenseitigen Rücksichtnahme“
Außergerichtliche
Streitbeilegung durch Mediation oder Schlichtung als Prozessvoraussetzung
- Verbesserung im
Erbrecht:
Befristung
der Gültigkeit eines mündlichen Testamentes
Besserstellung
des Ehepartners, insbesondere wenn keine direkten Nachkommen
vorhanden sind.
Neuregelung
der Anrechenbarkeiten von Schenkungen und Vorausempfängen
gemäß dem Willen des Erblassers.
- Privatsphärenschutzgesetz:
Immaterieller Schadenersatz bei Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht
- Eherecht:
Studie,
inwieweit Ehegatten im Scheidungsverfahren vor Übervorteilung
geschützt werden können mit nachfolgender parlamentarischer
Enquete.
Rechtsverbindliche
Eheverträge für vermögensrechtliche Vereinbarungen
sollen den gesetzlichen Regelungen vorgehen.
- Erwachsenenadoption:
Nur bei Zulässigkeit nach dem Heimatrecht des Anzunehmenden
- Wohnrecht:
Vereinfachung
und verständlichere Gestaltung des Mietrechtes
Harmonisierung
aller drei Wohnrechtsmaterien (WEG, MRG, WGG)
Schaffung
einheitlicher kostentransparenter Hausbewirtschaftungsregeln
Beschleunigung
insbesondere mietrechtlicher Verfahren unter Ausschluss
der Möglichkeit schikanöser Verfahrensverzögerungen
Stärkung
der thermischen Gebäudesanierung und Förderung
von Energiesparmaßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzzieles.
- Reform des Verwertungsgesellschaftenrechtes
- Unternehmensrecht:
Gesamtreform
des Handelsgesetzbuches
Einheitlicher
Unternehmensbegriff unabhängig von der Rechtsform
Wahrung
der berufsständischen Rechtsmaterien – Kein Eingriff
in Berufsrecht der Freien Berufe
- Eigenkapitalersatzgesetz
Prüfung, ob eigenes Materiengesetz zweckmäßig
- Maßnahmen
zur Eindämmung schikanöser Leistungsverweigerung
trotz
vertraglicher Verpflichtung
- Exekutionsordnungs-Novelle:
Reform der Fahrnisexekution
- Urheberrecht:
Die EU-Inforichtlinie zum Urheberrecht ist umzusetzen. Im
Rahmen einer parlamentarischen Enquete soll unter Berücksichtigung
internationaler Erfahrungswerte eine Lösung, die die
Interessen der im Kreativprozess ingebundenen genauso wie
die der Produzenten wahrt, erarbeitet werden.
- Konsumentenschutz:
Studie
über die grundsätzliche Organisationsform des
Konsumentenschutzes in Österreich mit dem Ziel der
bestmöglichen operativen Aufgabenverteilung unter Einbeziehung
aller gesellschaftlich relevanter Gruppen
Sicherstellung
eines effizienten bürgernahen Konsumentenschutzes im
Informations-, Beratungs- und Rechtsdurchsetzungsbereich
Prüfung
der Zuerkennung der Verbandsklage-Befugnis zur Sicherstellung
einer effizienten Rechtsdurchsetzung
Prüfung,
ob die EU-rechtlichen Vorgaben durch die nationale Kompetenzverteilung
effizient umgesetzt werden.
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